Verhaltenskodex


I. Grundregeln im Umgang mit Klienten

1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen. Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, die Behandlungen jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Klienten dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflusst werden, z.B. durch unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben, Zeitungsartikel etc. Der Hypnosecoach darf den Klienten nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll verhindern, dass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.

 

2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewusst in allem, was ich sage, schreibe, mache oder unterlasse.

 

3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung. Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Hypnosecoach vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben. Darüber hinaus soll der Klient nicht durch Erfolgsversprechen - oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können in Abhängigkeit gebracht werden.

 

4. Der Begriff "Heilen" ist in Österreich klar geregelt. Wenn auf der folgenden Seite der Begriff "Heilen" und "Heilung" verwendet wird, ist damit nicht die Heilung im medizinischen Sinne gemeint, sondern das Aktivieren der Selbstheilungskräfte.

 

5. Ich weise meine Klienten darauf hin, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen. Der Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Hypnosecoach soll sich nur als Wegbegleiter des Klienten verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen. Seine Tätigkeit soll nicht als Ersatz für ärztliche oder heilpraktische Behandlung präsentiert werden.

 

6. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen. Dieses Gebot drückt für den Hypnosecoach eine Selbstverständlichkeit aus. Allerdings gibt es Grenzen des Zumutbaren. Auch von einem Hypnosecoach kann nicht verlangt werden, dass er seine Zeit und Kraft ohne Rücksicht auf sich selbst zur Verfügung stellt.

 

7. Ich kläre Klienten darüber auf, dass meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des Arztes / Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat. Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. Fragen sollen direkt und ohne Ausflüchte beantwortet werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung freigestellt. 

II. Kosten und Honorare

1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten. Die Hilfsbereitschaft als Hypnosecoach soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten abhängen. Als erfolgreicher Hypnosecoach biete ich alle Hypnosesitzungen für meine Klienten völlig unentgeltlich an (kostenlos und ohne Nebenkosten). Ihre persönlichen Anreisekosten tragen Sie selbst. 

III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen

1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen. Der Hypnosecoach soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.

 

2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente (auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, dass die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes / Heilpraktikers gehört; d.h. dass ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen. Der Hypnosecoach sollte nicht den Eindruck erwecken, als könne er Krankheiten zuverlässig und präzise erkennen. Allerdings erhalten viele Hypnosecoach intuitive Eindrücke über Art und Ursache von Beschwerden (z.B. über Aura sehen und - fühlen). Daher sollten sie Hinweise nur in allgemeiner Frageform geben (z.B. Haben Sie sich schon ärztlich untersuchen lassen?“). Ebenso vermeiden sollte ein Hypnosecoach den Eindruck, als übten sie Therapie in dem Sinne aus, dass sie bestimmte Leiden kurieren. Als Hypnosecoach behandle ich keine Krankheiten (ich betreue Kranke). Dabei zielen sie nicht auf die Beseitigung konkreter Symptome oder zugrunde liegender Körperschäden, sondern unterstützen den Klienten bei der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte. Als Ausübung von "Heilkunde" betrachtet der deutsche Gesetzgeber "jede Berufs oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird" (Heilpraktiker Gesetz § 1 (2)). (Nach der Auslegung der Gerichte genügt es, dass bei Klienten ein entsprechender Eindruck hervorgerufen wird.) In Österreich gilt jede "in Bezug auf eine größere Zahl von Menschen gewerbemäßig ausgeübte Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist", als strafbar, wenn sie "ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ausbildung" vorgenommen wird (§ 184 des österreichischen Strafgesetzbuchs); zu solchen Tätigkeiten rechnen das Ärztegesetz und weitere Nebengesetze die Untersuchung, Diagnose und Behandlung von Patienten. Eine ähnliche Rechtsauffassung herrscht in jenen Schweizer Kantonen vor, die die Ausübung von Heilkunde nur "Medizinalpersonen" vorbehalten.

 

3. Ich verwende keine irreführenden Titel und falsche Berufsbezeichnungen. Der Klient darf vom Hypnosecoach nicht den Eindruck erhalten, das dieser etwas darstellt, was er nicht ist. Ein falscher Eindruck kann z.B. durch das Tragen typischer Berufskleidung (weißer Kittel), das Führen gekaufter Titel oder eines akademischen Grades ohne Erlaubnis entstehen.

 

IV. Toleranz

1. Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich. Kein Hypnosecoach darf einen anderen aus weltanschaulichen Gründen verunglimpfen. Davon unberührt bleibt das Recht auf freie Meinung; eigene Überzeugungen sollen aber in sachlicher Form vorgebracht werden, ohne persönliche Beleidigungen. 

V. Werbung

1. Jede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Klienten dienen. Werbung sollte z.B. nicht enthalten: Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen anderer Methoden, Kollegen oder Vertreter anderer Heilberufe; Hinweise auf Dankschreiben, Auszeichnungen und Spezialisierungen auf bestimmte Krankheiten; sonstige irreführende Aussagen.

 

VI. Schweigepflicht

1. Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich. Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht nichts entgegen - zum Beispiel im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer Heilberufe. 

Ihr Hypnose-Coach, Helmut Hrnecek, Hypnose - Powerline, Vienna